1.1 Veranstalter
Förderverein Jugendzentrum Meinerzhagen e.V.
c./o. Larissa Denise Lukas / Maxim Heit
Hauptstr. 15
58540 Meinerzhagen
E-Mail: info [at] jumeicon.de
1.2 Titel der Veranstaltung
JuMeiCon – Jugendzentrum Meinerzhagen Convention
1.3 Veranstaltungsort
Jugendzentrum Meinerzhagen / Musikschule Volmetal
Schulplatz. 8 / 7
58540 Meinerzhagen
1.4 Ansprechpartner
Die jeweiligen Ansprechpartner für die einzelnen Zuständigkeitsbereiche entnehmen sie bitte der „Team“ Seite dieser Website.
Die Kontakt E-Mail für Anfragen allgemeiner Art ist die info [at] jumeicon.de.
Folgende E-Mail Adressen sind für die einzelnen Bereiche vorgesehen:
Aussteller: aussteller [at] jumeicon.de
Bühne: buehne [at] jumeicon.de
Helfer: helfer [at] jumeicon.de
Partner & Sponsoren: marketing [at] jumeicon.de
Presse: presse [at] jumeicon.de
Workshops: workshops [at] jumeicon.de
1.5 Veranstaltungszeiten
a) Allgemeine Veranstaltungszeiten:
Die JuMeiCon findet am jeweiligen Datum von 11:00 – 18:00 Uhr statt.
b) Zeiten für Standaufbau
7:30 – 10:30 Uhr
c) Zeiten für Standabbau
18:30 – 20:30
1.6 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Ausstellern/Händlern und dem Veranstalter ist Meinerzhagen, und in Fällen von Streitigkeiten ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden.
1.7 Ansprüche der Aussteller und Teilnehmen
a) Mündliche Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenreden bedürfen der Schriftform, sowie der expliziten Genehmigung des Veranstalters, um Gültigkeit zu erlangen.
b) Alle etwaigen Ansprüche sind spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich beim Veranstalter anzumelden und verjähren, wenn sie nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gerichtlich geltend gemacht worden sind.
c) Der Veranstalter und die Austeller/Teilnehmer halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein.
1.8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein werden oder unvollständig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung.