10. Verhalten auf der JuMeiCon / Sicherheit


10.1 Hausrecht

Zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen gilt die während der Veranstaltung in den Eingangsbereichen ausgehängte Hausordnung des Jugendzentrums.


10.2 Allgemeine Hinweise

a) Jeder Aussteller / Händler ist für das Gelingen der JuMeiCon mitverantwortlich. Handlungen, welche die Veranstaltung, die Besucher oder andere Aussteller /Händler stören, behindern oder gefährden, sind zu unterlassen.

b) Es gehört zu den Pflichten jedes Ausstellers / Händlers dabei mitzuwirken, dass Diebstähle verhindert und entdeckte Diebstähle strafrechtlich gefahndet werden.

c) Film-, Ton-, und Fotoaufnahmen sind ohne Absprache mit dem Veranstalter und mit Einverständnis der aufgenommenen Person(en) nur zu privaten Zwecken erlaubt.

d) Herrenlose Taschen, Rucksäcke etc. sind umgehend dem Veranstalter zu melden.

e) In einer Notfallsituation sind die Aussteller / Händler verpflichtet, den Weisungen des Sicherheitspersonals und den Rettungs- und Ordnungskräften unbedingt Folge zu leisten.

f) Grob fahrlässiges Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss führen. In diesem Fall erhält der Aussteller / Händler die Standmiete nicht zurückerstattet.


10.3 Sicherheit vor Ort

Die gewerbliche Sicherheitsaufsicht während der Veranstaltung geschieht in Zusammenarbeit mit unserem Sicherheitspartner.