11. Reinigung und Müllentsorgung


11.1 Reinigung der Gänge

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge und der Räume.


11.2 Reinigung der Stände

a) Die Standaufbauten werden in einem dokumentierten Zustand übergeben. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller / Händler.

b) Den Ausstellern und Händlern werden zur Entsorgung des Altpapiers und Gemischtmülls, sowie des Restmülls, pro Raum ein Mülleimer bereitgestellt.

c) Kartons sind Platz sparend zu zerkleinern oder zusammenzufalten.