3. Anmeldung


3.1 Wer darf auf der JuMeiCon ausstellen/verkaufen?

a) Firmen und Vereine mit Bezug zur japanischen Popularkultur (z.B. Deutsche und ausländische Print-Medien, Funk & TV Medien, Manga- und Anime-Verlage, -Händler, -Vertriebe, und -Künstler sowie japanische Modemarken) können auf der JuMeiCon ausstellen.

b) Aussteller / Händler, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen oder verkaufen.

c) Private Fan-Clubs, Verleger von Fanzines und eingetragene Vereine können in einem gesonderten Bereich ausstellen. Hierbei dürfen nur Waren aus eigener Produktion verkauft werden.

d) Aussteller müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Ein Gewerbeschein ist für die Teilnahme als Aussteller Pflicht. Für Fanstände gelten gesonderte Regeln.


3.2 Die Anmeldung

a) Jeder Aussteller / Händler hat die Möglichkeit, sich einzeln auf einen Tisch zu bewerben, es besteht jedoch aber auch die Möglichkeit sich gemeinsam mit einem weiterm Künstler auf einen Tisch zu bewerben. Hierbei gelten besondere Vorschriften, welche in der Anmeldung weiterhin erläutert sind.

b) Du bist Händler, wenn du dein Sortiment primär aus Deutschland oder anderen Ländern importierst. Du bist Künstler, wenn du deine Werke selbst herstellst und verkaufst.

c) Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular. Mit dem Übermitteln bestätigt der Aussteller/Händler die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben.

d) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

e) Im Falle einer Absage, besteht die Möglichkeit auf die interne Warteliste zu kommen. Falls es sein sollte, dass der Aussteller / Händler trotzdem keine Ausstellfläche erhält, wird seine Bewerbung im Folgejahr prioritisiert um jedem eine Chance zu geben, ein Teil der Con zu sein.


3.3 Werbung

a) Jeder Aussteller/Händler wird auf der Homepage https://jumeicon.de/artists und in den Social Media Beiträgen/Storys aufgenommen. Die Aufnahme ist obligatorisch und erfolgt kostenlos.

b) Der Eintrag wird aus den Informationen des Anmeldeformulars übernommen. Sollte der Eintrag nicht brauchbar sein, behält sich der Veranstalter vor, einen eigenen Eintrag zu verfassen.

c) Standnummern werden erst kurz vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben, um letzte Änderungen zu vermeiden.


3.4 Versicherung

a) Die Versicherung der Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller/Händler.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für private Gegenstände der Aussteller/Händler.

c) Der Aussteller/Händler haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand erleiden. Dies schließt das Unterlassen von Hilfeleistungen ein.


3.5 Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen

Wird gegen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen, kann der Veranstalter den betreffenden Aussteller/Händler von der Veranstaltung ausschließen, in besonders schweren Fällen, auch von künftigen Veranstaltungen des Förderverein Jugendzentrum Meinerzhagen e.V..


3.6 Rücktritt und Nicht-Teilnahme

Nach Empfang der Zulassung ist ein Rücktritt von der Anmeldung möglich:

a) Mehr als 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenloser Rücktritt

b) 60 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Standmiete

c) Weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Standmiete

d) Die Entscheidung des Veranstalters über die Höhe der Rückzahlung ist endgültig.