4. Stand


4.1 Standflächen und Platzierung

a) Die Zuweisung der Standflächen erfolgt innerhalb der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (u. a. Teestube, Medienraum, R.10, Turnhalle). Ein Anspruch auf Platzierung in einem bestimmten Raum besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

b) Die exakten Abmessungen der Tische sowie die verfügbaren Standkategorien (z. B. Künstler- oder Händlerpakete) ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Anmeldeformular. Diese ergänzenden Dokumente sind zum Zeitpunkt der Anmeldung fester Bestandteil des Vertrages.

c) Die gemietete Fläche darf die im Anmeldeformular bestätigten Maße nicht überschreiten. Zusätzliche Aufbauten (z. B. Roll-ups, Regale) sind nur innerhalb der gemieteten Grundfläche und unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien zulässig.

d) Aussteller und Händler unterliegen während der offiziellen Öffnungszeiten der Präsenzpflicht und sind verpflichtet, ihren Stand durchgehend zu besetzen.

e) Ein vorzeitiger Abbau vor Beendigung der Veranstaltung ist untersagt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Veranstaltungsleitung.

f) Sollte eine Standfläche nach Ablauf der vorgegebenen Abbauzeit nicht geräumt sein, behält sich der Veranstalter vor, die Räumung auf Kosten und Risiko des Ausstellers/Händlers vorzunehmen.


4.2 Ausstattung der Stände

a) Die Stände werden vom Veranstalter mit der gebuchten Ausstattung gestellt.

b) Verwendete Stoffe und Materialien zur Dekoration müssen flammenfest imprägniert sein (B1).

c) Der Raum einer Standfläche kann auch als Freifläche gemietet und selbst eingerichtet werden.

d) Die gemieteten Standflächen sind leer und besenrein zurückzugeben. Besen und Kerblech können bei Bedarf bereitgestellt werden.

e) Die Standeinrichtung ist in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wiederherstellung erfolgt auf Kosten des Ausstellers / Händlers.


4.3 Stromanschlüsse

a) Zusätzliche Stromversorgung muss bei der Buchung unter den Zusatzleistungen ausgewählt werden. Nachträgliche Änderungswünsche können nicht garantiert werden.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige Ausfälle der Stromversorgung.

c) Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden durch die Benutzung der Strom-Anschlüsse.

d) Der Veranstalter kann bei Bedarf Verlängerungskabel oder Verteilersteckdosen zur Verfügung stellen, sofern vorhanden.

e) In bestimmten Bereichen, kann nicht allen Ausstellern / Händlern garantiert werden, dass diese einen Stromanschluss erhalten. Sollte dies der Fall sein, wird der jeweilige Aussteller / Händler vorab kontaktiert.


4.4 Internet

a) Ein spezielles Aussteller / Händler Netzwerk kann leider Aufgrund fehlender Ausstatung und Mittel nicht bereit gestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit das öffentliche Netzwerk des Gebäudes zu nutzen.

b) Jegliche Haftung des Veranstalters für die technische Umsetzung eines Netzwerks, der Übertragungsqualität sowie Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit des vom Betreiber des Veranstaltungsortes verwalteten Internetanschlusses, ist ausgeschlossen.