5.1 Standmieten
a) Die Preise für die Standmiete sind im Onlineformular gelistet. Die Gesamtsumme errechnet sich aus der Summe der gewünschten Einzelpositionen.
b) Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die Standmieten zu erhöhen oder herabzusetzen, wenn unvorhergesehene Ereignisse dies erfordern. Diese Erhöhung darf höchstens 10% betragen und muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gemeldet werden.
c) Sonderkonditionen sind auf der Zulassungsbestätigung / Rechnung zu vermerken und erhalten Gültigkeit, wenn kein schriftlicher Widerspruch innerhalb einer Woche erfolgt.
5.2 Zahlungen
a) Die Überweisung muss innerhalb der auf der Zulassungsbestätigung angegebenen Frist ohne Abzüge unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
b) Der Aussteller/Händler verliert den Anspruch auf Teilnahme, wenn die Miete nicht fristgerecht eingegangen ist.
c) Bei Überweisungen mit unvollständigen Angaben oder Abzügen wird eine Bearbeitungsgebühr über 10 Euro brutto erhoben.
d) Der Veranstalter behält sich vor, Gebühren von max. 10 Euro brutto für jedes ausgestellte Mahnungsschreiben zu berechnen.
5.3 Kosten während der Veranstaltung
a) Sollten während der Veranstaltung Kosten entstehen, so sind diese direkt auf der Veranstaltung oder innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsende zu entrichten.
b) Bei Eintritt von Zahlungsverzügen nach der Veranstaltung sind Verzugszinsen von 3,0% zu zahlen.