6. Parken


6.1 Spezielle Regelungen für Austeller / Händler

a) Der Veranstalter stellt eine begrenzte Anzahl an „Sonderparkplätzen“ für Austeller und Händler direkt in der nähe des Veranstaltungsortes bereit.

b) Es besteht kein Recht auf einen Parkplatz (Ausnahme bei Großhändlern).

c) Im sehr unwahrscheinlichem Falle, dass die Parkplätze für die Anwesenden Aussteller / Händler nicht ausreichen sollten, wird es voraussichtlich eine spontane Sonderregelung vor Ort geben.