8. Einsatz elektronischer Medien


8.1 Anmeldung

Der Einsatz von elektronischen Medien jeglicher Art (z.B. Laptop, Beamer, Audio- oder TV-Anlagen) ist nur vorbehaltlich der Einhaltung der Technischen Richtlinien des Jugendzentrums Meinerzhagen gestattet.


8.2 GEMA

Jeder Aussteller/Händler ist verpflichtet GEMA selbstständig anzumelden und Gebühren zu entrichten sofern er GEMA-pflichtige Medien einsetzt. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete GEMA Gebühren ist ausgeschlossen.


8.3 Lautstärke

Durch Vorführungen darf die Veranstaltungstätigkeit auf den umliegenden Ständen nicht beeinträchtigt werden. Lautsprecher müssen auf das Standinnere gerichtet sein. Der Veranstalter kann bei Verstößen Abmahnungen bis hin zur Sperrung des Stromes aussprechen.


8.4 Sicherheit

Am Stand betriebene elektrische Geräte müssen der jeweils gültigen BGV A3 Norm entsprechen. Die Geräte dürfen zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt betrieben werden.


8.5 Haftung

Für Schäden, die durch vom Standbetreiber eingesetzte elektrische Medien entstehen, haftet der Standbetreiber.