9.1 Werben auf der JuMeiCon
a) Das Anbringen von Werbemitteln innerhalb der eigenen Standfläche an Wandflächen, Säulen, Eingängen, Treppenhäuser usw. ist untersagt. Es sollte ein geeigneter Ständer benutzt werden.
b) Außerhalb der eigenen Standfläche ist es untersagt, Banner/Aufsteller oder Werbemittel jeglicher Art zu zeigen, verteilen oder anzubringen, sofern dies nicht vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart wurde.
c) Das Aufstellen von Werbe- und Verkaufswagen auf dem Veranstaltungsgelände ist nur gegen Gebühr und nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
d) Sollten die Umstände eine Beseitigung von nicht abgesprochenen Werbemitteln nötig machen, wird der Verursacher an die dadurch entstehenden Kosten in voller Höhe herangezogen.
e) Für Werbemittel wie Flyer von anderen Veranstaltungen, wird ein seperater Tisch im Eingangsbereich bereitgestellt, auf dem diese nach Absprache mit dem Veranstalter, ausgelegt werden können.
9.2 Aktionen auf der JuMeiCon
Empfänge, Vorträge, Pressekonferenzen, Diskussionsveranstaltungen, Verlosungen usw. auf dem Gelände bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters